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Programm zur Berechnung des pfändbaren Bezüge
(nicht anwendbar für Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen
Das Pfändungsprogramm
PFD - 2019
Die Voll-Version kostet 48 € für 2-Jahre inkl. MwSt.
Bitte schauen Sie zuerst das
Hauptfenster des Pfändungsprogramms an.
Programmbeschreibung
Das Programm ist in der
Privat-Version für 1
Pfändungsfall vorbereitet (die Voll-Version hat diese Einschränkung
nicht), wobei für jeden Fall für jeden der 12 Monate
eines Jahres eigene Berechnungen erstellt werden können.
1. Schuldner Wählen Sie einen Schuldner aus, für den Sie eine Berechnung erstellen wollen. Vorbereitet sind 12 Schuldner (Voll-Version, 1 Schuldner bei Privat-Version), für die die Bezeichnungen "Schuldner 1" bis "Schuldner 12" vorbereitet sind. Ändern Sie diese Vorgabe in den tatsächlichen Namen des Schuldners, indem Sie mit einem Doppelklick darauf klicken. Danach können Sie den richtigen Namen eingeben. Für jeden Schuldner sind die Berechnungen 1 bis 12 vorbereitet. Für jede Berechnung ist ein Zeitraum vorgegeben, z.B. für die Berechnung 1 der Zeitraum "vom 01.07.2019 bis 30.06.2020". Bitte ändern Sie diese Angabe so, wie Sie es brauchen. 2. Lohnzahlungszeitraum
Wählen Sie im Feld „Zahlungszeitraum"
den Lohnzahlungszeitraum 3. Unterhaltspflilcht Klicken Sie auf den zutreffenden Optionsbutton. Danach wird rechts daneben der pfändungsfreie Gehaltsanteil angezeigt. 4.
Berechnung
Zeile 1:
Geben Sie hier das gesamte Bruttogehalt für
den Zahlungszeitraum ein
Demnach sind die gesetzlichen Abzüge aus dem
Bruttobetrag nach Abzug der nichtpfändbaren Gehaltsanteile (siehe oben
Nr. 2 bis 5) in einer fiktiven Berechnung eigens zu berechnen.
Zeile 7:
Das Programm berechnet das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt.
Zeile 8:
Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch
wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach
unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher
Zahlung durch 50 Cent.
Zeile 9:
Das Programm berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den
unpfändbaren Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor
gemachten Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen
Personen und des Lohnzahlungszeitraums. Zeile 10: Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt.
Detailberechnungen
Sie können sich erläutern lassen, wie die Beträge in den Zeilen 9 und 10 zustandegekommen sind. Klicken Sie dazu auf die Optionsbuttons am unteren Rand des Programmfensters. Ausdrucke: In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke:
Druck der Pfändungstabelle
Druck der Berechnung
Druck der Berechnung der Abzüge
Sonstiges
Wenn Sie technische Fragen haben zu Download,
Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht
bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem
Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann
umgehend eine Antwort. Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt.
Informationen zum Kontopfändungsschutz, insbesondere zum geplanten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) finden Sie auf der Seite
www.Kontopfändungsschutz.de
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