Pfändung Pfaendung.de

ein PC-Programm zur Berechnung der pfändbaren Bezüge
Programmbeschreibung
PfändungstabellePfändungsprogramm

 


 P F D 2019 - 2021

Programm zur Berechnung des pfändbaren Bezüge

(nicht anwendbar für Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen
siehe
850 d ZPO)

 

Das Pfändungsprogramm  PFD - 2019
ist in der Privat-Version Freeware und steht zum Herunterladen bereit.

Die Voll-Version kostet 48 € für 2-Jahre inkl. MwSt.

 

Bitte schauen Sie zuerst das Hauptfenster des Pfändungsprogramms an.
Danach werden Sie die folgende Beschreibung des Programms leichter verstehen.

 

 

Programmbeschreibung

 

Das Programm ist in der Privat-Version für 1 Pfändungsfall vorbereitet (die Voll-Version hat diese Einschränkung nicht), wobei für jeden Fall für jeden der 12 Monate eines Jahres eigene Berechnungen erstellt werden können.

So berechnen Sie die pfändbaren Bezüge:

 

1. Schuldner

Wählen Sie einen Schuldner aus, für den Sie eine Berechnung erstellen wollen. Vorbereitet sind 12 Schuldner (Voll-Version, 1 Schuldner bei Privat-Version), für die die Bezeichnungen "Schuldner 1" bis "Schuldner 12" vorbereitet sind. Ändern Sie diese Vorgabe in den tatsächlichen Namen des Schuldners, indem Sie mit einem Doppelklick darauf klicken. Danach können Sie den richtigen Namen eingeben.

Für jeden Schuldner sind die Berechnungen 1 bis 12 vorbereitet. Für jede Berechnung ist ein Zeitraum vorgegeben, z.B. für die Berechnung 1 der Zeitraum "vom 01.07.2019 bis 30.06.2020". Bitte ändern Sie diese Angabe so, wie Sie es brauchen.

2. Lohnzahlungszeitraum

Wählen Sie im Feld „Zahlungszeitraum" den Lohnzahlungszeitraum
(Monat, Woche, Tag). Voreingestellt ist "Monatlich".

3. Unterhaltspflilcht

Klicken Sie auf den zutreffenden Optionsbutton. Danach wird rechts daneben der pfändungsfreie Gehaltsanteil angezeigt.

4. Berechnung

Zeile 1:   Geben Sie hier das gesamte Bruttogehalt für den Zahlungszeitraum ein
               einschl. Überstundenvergütung, Erschwerniszuschläge Urlaubsgeld u.ä.


Zeile 2:
   Geben Sie die Hälfte der Überstundenvergütung ein


Zeile 3:
   Geben Sie die Erschwerniszuschläge ein.


Zeile 4:
   Geben Sie das Urlaubsgeld ein.


Zeile 5:
   Geben Sie weitere, vor einer Pfändung geschützte Beträge ein, falls solche im Bruttogehalt enthalten sind. Erläuterungen über geschützte Beträge finden Sie in der Anleitung.


Zeile 6.
Berechnung der gesetzlichen Abzüge ab 2013 nach der Nettomethode:
Nach dem Urteil des BAG vom 17.4.2013, AZ 10 AZR 59/12 ist entgegen der bisherigen Praxis
bei der Berechnung der gesetzlichen Abzüge die Nettomethode und nicht mehr die Bruttomethode
anzuwenden. Das BMI hat den Unterschied im Rundschreiben vom 25.9.2013 verständlich erläutert.

Demnach sind die gesetzlichen Abzüge aus dem Bruttobetrag nach Abzug der nichtpfändbaren Gehaltsanteile (siehe oben Nr. 2 bis 5) in einer fiktiven Berechnung eigens zu berechnen.
Diese fiktive Berechnung lässt sich auch mit dem Programm
PC-Gehalt
komfortabel durchführen. 
 

Zeile 7:  Das Programm berechnet das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt.

Zeile 8:  Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher Zahlung durch 50 Cent.

Zeile 9:  Das Programm berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den unpfändbaren Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor gemachten Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und des Lohnzahlungszeitraums.

Zeile 10:    Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt.

 

Detailberechnungen

 

 Sie können sich erläutern lassen, wie die Beträge in den Zeilen 9 und 10 zustandegekommen sind. Klicken Sie dazu auf die Optionsbuttons am unteren Rand des Programmfensters. 

Ausdrucke:

In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke:

Druck der Pfändungstabelle
Es wird die dreiseitige Pfändungstabelle für den eingestellten Zeitraum (Monat, Woche, Tag) gedruckt. Das Druckbild entspricht der im Programmfenster angezeigten Pfändungstabelle.

Druck der Berechnung
Es wird eine einseitige Berechnung mit den Daten aus dem Feld Berechnung und aus der Tabelle „Berechnung des unpfändbaren Betrags" gedruckt,
 

Druck der Berechnung der Abzüge
Mit dem Freeware-Programm PC-Gehalt können die gesetzlichen Abzüge berechnet werden. Diese Berechnung kann auch ausgedruckt werden.
 

Sonstiges
Die einschlägigen §§ des BGB und der ZPO sind als Hilfetexte hinterlegt .

Die komprimierte Downloaddatei hat einen Umfang von 2  Megabytes.

Wenn Sie  technische Fragen haben zu Download, Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann umgehend eine Antwort.
Außerdem wird die Frage samt Antwort unter FAQ veröffentlicht.
So tragen Sie zum Erfahrungsaustausch über das Programm bei. Dafür herzlichen Dank im voraus.

Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt.

 

Informationen zum Kontopfändungsschutz, insbesondere zum geplanten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) finden Sie auf der Seite www.Kontopfändungsschutz.de