Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher
Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich
gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Quelle
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