Screenshot des Hauptfensters
Druckansicht
Das Hauptfenster lässt sich nach unten erweitern, um die Berechnung der
Beträge in den Zeilen 9 und 10
im Detail anzuzeigen.
Zu Zeile 9: Darstellung der Berechnung des
unpfändbaren Betrags aufgrund der
Unterhaltspflichten:
Zu Zeile 10. Ermittlung dew pfändbaren Betrags anhand der
amtlichen
Tabelle der Pfändungsfreigrenzen:
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