Pfaendung.de
ein PC-Programm zur Berechnung
der pfändbaren Bezüge
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Es gibt ab Juli 2017 eine Voll-Version in der so viele Pfändungsfälle angelegt werden können, wie Sie brauchen. Auch die Adressen der Pfändungsfälle können erfasst werden. Diese Voll-Version kann hier bestellt werden.
Bitte schauen Sie zuerst das
Hauptfenster des Pfändungsprogramms an.
Programmbeschreibung
Das Programm ist für 1 Pfändungsfall (Privat-Version) vorbereitet, wobei für diesen Fall für jeden der 12 Monate eines Jahres eine eigene Berechnung erstellt werden kann.
Die
Voll-Version ist in der Anzahl der Pfändungsfälle nicht eingeschränkt. 1. Schuldner Wählen Sie einen Schuldner aus, für den Sie eine Berechnung erstellen wollen. Vorbereitet sind 12 Schuldner (bei der Voll-Version; 1 Schuldner bei der Privat-Version), für die die Bezeichnungen "Schuldner 1" bis "Schuldner 12" vorbereitet sind. Ändern Sie diese Vorgabe in den tatsächlichen Namen des Schuldners, indem Sie auf den darüberstehenden Button klicken. Danach können Sie den richtigen Namen eingeben. Bei der Voll-Version nkönnen Sie dann die vollständige Adresse eingeben. Für jeden Schuldner sind die Berechnungen 1 bis 12 vorbereitet. Für jede Berechnung ist ein Zeitraum vorgegeben, z.B. für die Berechnung 1 der Zeitraum "vom 01.07.2023 bis 31.07.2023". Bitte ändern Sie diese Angabe so, wie Sie es brauchen. 2. Lohnzahlungszeitraum
Wählen Sie im Feld „Zahlungszeitraum"
den Lohnzahlungszeitraum 3. Unterhaltspflilcht Klicken Sie auf den zutreffenden Optionsbutton. Danach wird rechts daneben der pfändungsfreie Gehaltsanteil angezeigt. 4. Berechnung
Zeile 1:
Geben Sie hier das gesamte Bruttogehalt für
den Zahlungszeitraum ein
Zeile 7:
Das Programm berechnet das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt.
Zeile 8:
Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch
wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach
unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher
Zahlung durch 50 Cent.
Zeile 9: Das Programm
berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den unpfändbaren
Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor gemachten
Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen
und des Lohnzahlungszeitraums. Zeile 10: Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt.
Detailberechnungen
Sie können sich erläutern lassen, wie die Beträge in den Zeilen 9 und 10 zustande gekommen sind. Klicken Sie dazu auf die Optionsbuttons am unteren Rand des Programmfensters. Ausdrucke: In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke:
Druck der Pfändungstabelle
Druck der Berechnung
Druck der Berechnung der Abzüge
Sonstiges
Wenn Sie technische Fragen haben zu Download,
Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht
bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem
Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann
umgehend eine Antwort. Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt.
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