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Pfaendung.de
ein PC-Programm zur Berechnung der pfändbaren Bezüge

 

Das Pfändungsprogramm verfügt über Hilfetexte,
die direkt im Internet verfügbar sind:


Anleitung
ZPO-Texte
BGB-Texte
SGB-Texte
Steuervorschriften

                                     
 

 

 

 

 

 

 

 

Das Programm Pfaendung berechnet, ausgehend vom Bruttogehalt,
- das maßgebliche Nettogehalt,
- ermittelt unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten die unpfändbaren Beträge und
- gibt als Ergebnis den pfändbaren Betrag aus.

Die Berechnung der einzelnen Werte Pfändungstabelle wird in einem besonderen Fenster nachvollziehbar erläutert (Screenshot 2).

Für den gesamten Berechnungsfall wird ein übersichtlicher Bescheid ausgedruckt.

Die einschlägigen §§ des BGB und der ZPO sind als Hilfetexte hinterlegt (Screenshot 3).

Die dem Programm hinterlegten Werte gelten bis 30.6.2005

Die Fragen, ob BAFoeG, Kindergeld, Krankengeld, Mietkaution, Sozialhilfe, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. pfändbar sind, ist jeweils anhand der einschlägigen Gesetze zu prüfen. Das Pfändungsverfahren, insbesondere das Mahnverfahren und die Möglichkeiten, gegen einen bereits ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorzugehen, ist in den beigefügten Texten der ZPO geregelt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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