Das Programm
Pfaendung berechnet, ausgehend vom Bruttogehalt,
- das maßgebliche Nettogehalt,
- ermittelt unter Berücksichtigung der
Unterhaltspflichten die unpfändbaren Beträge und
- gibt als Ergebnis den pfändbaren Betrag aus.
Die Berechnung der einzelnen Werte Pfändungstabelle wird
in einem besonderen Fenster nachvollziehbar erläutert (Screenshot 2).
Für den gesamten Berechnungsfall wird ein übersichtlicher
Bescheid ausgedruckt.
Die einschlägigen §§ des BGB und der ZPO sind als
Hilfetexte hinterlegt (Screenshot 3).
Die dem Programm hinterlegten Werte gelten bis 30.6.2005
Die
Fragen, ob BAFoeG, Kindergeld, Krankengeld, Mietkaution, Sozialhilfe,
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. pfändbar sind, ist jeweils anhand der
einschlägigen Gesetze zu prüfen. Das Pfändungsverfahren, insbesondere das
Mahnverfahren und die Möglichkeiten, gegen einen bereits ergangenen
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorzugehen, ist in den beigefügten
Texten der ZPO geregelt.
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